Der Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für die geplante Erweiterung der Konzernzentrale eines bekannten Lebensmittelhändlers in Salzburg für ungültig erklärt. Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für das gesamte Bauvorhaben ergeben, bleibt eine spannende Frage für die weitere Entwicklung des Standorts.