Eine ehemalige Mitarbeiterin des Finanzamtes Innsbruck wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, da sie Steuerdaten von bekannten Personen ohne dienstlichen Grund abgerufen hatte. Das Urteil kombiniert eine bedingte Freiheitsstrafe mit einer zusätzlichen Geldbuße.
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Eine Finanzbeamtin aus Innsbruck muss sich vor Gericht wegen des Zugriffs auf personenbezogene Daten ohne Berechtigung verantworten. Der Fall zeigt ein ernstes Datenschutzproblem innerhalb der Behördenstruktur auf.