Ein Messtechniker aus der Steiermark klagt gegen seine Kündigung, die kurz nach seiner Rückkehr aus dem Papamonat ausgesprochen wurde. Der Fall beschäftigt nun die Justiz, da die Arbeiterkammer eine unzulässige Benachteiligung vermutet.
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Ein Messtechniker aus der Steiermark klagt gegen seine Kündigung, die kurz nach seiner Rückkehr aus dem Papamonat ausgesprochen wurde. Der Fall beschäftigt nun die Justiz, da die Arbeiterkammer eine unzulässige Benachteiligung vermutet.