Eine frühere Verwaltungsbeamtin erhielt Recht in einem Streit um ihre Versetzung. Das Gericht fand einen verfahrensrechtlichen Fehler, lehnte jedoch einen Diskriminierungsvorwurf ab.
Thema: Versetzung
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Eine Bezirkshauptfrau aus Lienz, die vor zwei Jahren gegen ihren Willen versetzt wurde, erhielt vor Gericht teilweise Recht. Das Landesverwaltungsgericht befand, dass das Land bei der Versetzung einen verfahrensrechtlichen Fehler begangen hat, weshalb die Maßnahme wiederholt werden muss.