Ein Wohnungseigentümer stellt sich die Frage, ob er Anspruch auf die Identität seiner Nachbarn hat, die Garagenplätze im gemeinsamen Gebäude nutzen. Die Antwort auf dieses Anliegen berührt komplexe rechtliche Fragen rund um den Datenschutz und die Befugnisse der Hausverwaltung.