Ein 60-jähriger Kärntner wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verbreitung von Holocaust-Leugnungs-Inhalten in sozialen Medien spielte eine zentrale Rolle im Verfahren.
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Ein 60-jähriger Kärntner wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verbreitung von Holocaust-Leugnungs-Inhalten in sozialen Medien spielte eine zentrale Rolle im Verfahren.