Die Baumarktkette Obi ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich die exklusive Nutzung der Farbe Orange rechtlich sichern zu lassen. Ein höchstinstanzliches Urteil beendet nun den langwierigen Streit und hat weitreichende Folgen für das Markenrecht im Einzelhandel.
Thema: Markenrecht
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Ein bekannter Baumarktkonzern wollte sich einen speziellen Orangeton markenrechtlich exklusiv sichern lassen. Das zuständige Gericht traf nun eine überraschende Entscheidung, die den Wettbewerb um die farbliche Gestaltung maßgeblich beeinflusst.
Die Baumarktkette Obi unterlag in einem langwierigen Rechtsstreit gegen mehrere Konkurrenten bezüglich der Nutzung einer spezifischen Markenfarbe. Die Entscheidung hat nun weitreichende Konsequenzen für die künftige Gestaltung des Markenauftritts im Einzelhandel.
Die bekannte Baumarktkette ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, sich eine spezifische Farbnuance rechtlich schützen zu lassen. Welche weitreichenden Folgen diese Entscheidung für die Markenstrategie des Unternehmens hat, bleibt abzuwarten.
Der Bundesgerichtshof hat eine langjährige Auseinandersetzung zwischen zwei Baumarktketten um eine geschützte Farbe beendet. Die Richter entschieden, dass der beanspruchte Farbton keinen exklusiven Hinweis auf ein einzelnes Unternehmen darstellt.