Mit dem heutigen Tag tritt das Verbot für das Tragen von Kopftüchern an österreichischen Bildungseinrichtungen für Kinder unter 14 Jahren in Kraft. Bereits jetzt gibt es juristische Bemühungen, die rechtliche Gültigkeit dieser neuen Regelung prüfen zu lassen.
Thema: Verfassungsgerichtshof
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An österreichischen Schulen gilt ab sofort ein Verbot für das Tragen von Kopftüchern bei Mädchen unter 14 Jahren. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme wird nun bereits auf höchster Ebene in Frage gestellt.